Foto: Allianz Versicherungs AG

Mit einer Versicherung der Allianz für Elektro-Firmenwagen bis zu 30 Prozent sparen

Die Allianz bietet maßgeschneiderte Versicherungsleistungen für Ihren Fuhrpark und spezielle Deckungserweiterungen für Fahrzeuge mit hybridem oder elektrischem Antrieb. Bei reinen Akkuschäden innerhalb der ersten 24 Monate nach Erwerb gibt es eine Neupreisentschädigung für den Akku. Schäden am Akku durch Tierbiss, Kurzschluss oder Blitzschlag sind ohne Leistungsbegrenzung mitversichert.

Auch die Ladekarte oder ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel sind fester Bestandteil einer Kaskoversicherung. Bei Diebstahl eines Pkw oder Lkw (bis 3,5t zulässige Gesamtmasse) oder bei einem Totalschaden erstattet Ihnen die Allianz innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung den Neupreis, wenn das Fahrzeug als Neuwagen erworben wurde. Für Gebrauchtwagen wird innerhalb der ersten 24 Monate nach Erwerb der Kaufpreis ersetzt. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier

Im Zusatzbaustein Schutzbrief gilt die Entladung des Akkus als Panne, unabhängig von der Ursache der Entladung. Bei einer Panne vermittelt die Allianz für die Dauer der Reparatur bis zu 14 Tagen einen Ersatzwagen oder z.B. eine Fahrt mit der Bahn in der 1. Klasse. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier

Die Allianz unterstützt Sie auch bei der Beantragung der Treibhausgasminderungsprämie (THG-Prämie). Gemeinsam mit dem Kooperationspartner ADAC kümmert sich die Allianz für Sie um das Einreichen Ihrer Anträge beim Umweltbundesamt und kann über große Mengen an gebündelten THG-Quoten vorteilhafte Preise für E-Fahrzeughalter:innen erzielen. Weitere Informationen finden Sie hier

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22.05.2024   |  

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