Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie e.V., Verband der Automobilindustrie e. V. Foto: VDA

Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen: Kommentar von Hildegard Müller

Nach dem abrupten Stopp der staatlichen Förderungen im Dezember 2023 war der Absatz von E-Autos eingebrochen. Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine „Wachstumsinitiative“.  Mit neuen Steuervorteilen will die Bundesregierung den schleppenden Absatz von Elektroautos ankurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen. Das Kabinett brachte die geplanten Maßnahmen jüngst auf den Weg. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. Rückwirkend zum 1. Juli 2024 soll für Unternehmen eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden.

VDA-Präsidentin Hildegard Müller zu steuerlichen Anreizen für E-Autos:

“Wir begrüßen die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des E-Mobilitätsstandorts. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist. Insbesondere die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Firmenwagenbesteuerung (von 70.000 Euro auf 95.000 Euro) für rein batterieelektrische Fahrzeuge trägt dazu bei, den Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland zu beschleunigen. Dadurch wird in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen kann für den Hochlauf der Elektromobilität ebenso unterstützend wirken. Jetzt kommt es darauf an, dass Bundestag und Bundesrat die neuen Maßnahmen zügig im parlamentarischen Verfahren beschließen. Langwierige Verhandlungen, Verzögerungen und eine Verwässerung des Pakets wie beim Wachstumschancengesetz müssen vermieden werden. Auch die Länder müssen sich klar zur Förderung der E-Mobilität bekennen, damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden können.“

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05.09.2024   |  

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